notwendige Angaben von
Ihnen
Welche
Angaben sind zur exakten Berechnung des Wärmebedarfs und
unserer Erarbeitung eines Angebotes erforderlich?
Bitte beantworten Sie bei
Ihrer Anfrage nur die zutreffenden Fragen und das, was bereits
bekannt ist.
1. Bauort mit PLZ
2. Abmessungen der Halle (L x B x H an Traufe und
First)
3. Dachform und -neigung in Grad, ggf.
Dacheindeckung (Art, Profil, Dachsteine)
4. Wärmedurchgangskoeffizienten,
Wärmedurchgangswiderstände bzw. technische Angaben zu den Bauteilen
(Wände, Sohle,
Kellerwände, Dach/Decke, Fenster und
Türen = Dicke, Material, Dämmung)
5.
vorhandene Be- und Entlüftung, Absaugungen, motorisch, nichtmotorisch
(Menge in
m3/Std.)
6. Wärmegewinn durch Maschinen, technologische
Prozesse
7. Wärmeverlust durch technologische Prozesse,
Offenstehen der Tore (Zeitdauer)
8. Ausrichtung der Halle, hauptsächliche
Windangriffsfläche
9. Anbau anderer beheizten/nicht beheizten
Gebäude
10. beheiztes Geschoß darüber
oder/und darunter
11. Fenster und Türen nach außen, Flächen
derselben, welche Glasscheibe (einfach, doppelt, Iso)?
12. Art der durchgeführten Arbeiten,
Temperaturbedarf in der Halle/dem Raum
13. Soll alles oder nur eine Teilfläche beheizt
werden? Welche Teilfläche? Kranbahnen?
14. Soll die Raumluft erwärmt oder mit
Strahlungswärme geheizt werden?
15. Muß
die Raumluft infolge Verbrauch/Verschmutzung ersetzt werden?
Wieviel
m3/Std.?
16. Wie können die Abgase ins Freie geführt werden (über Dach,
durch die Wand,
mittels neuem Edelstahlschornstein, ggf.
Nutzung eines vorhandenen Kamins)
17. Wie weit sind Wohngebäude und Fenster des zu beheizenden Gebäudes
von der
Abgasmündung
bzw. dem Schornsteinkopf entfernt?
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18. anliegender Energieträger
(Heizöl, Erdgas H oder L, Flüssiggas/Tankgas, Propan, Biogas)
19. anliegende Elektroenergie
(1-Phasen-Wechselstrom 230V/50Hz oder 3-Phasen-Drehstrom 400V/50Hz)
20. Zeitfenster, vorgesehene Baudurchführung,
gewünschter Liefertermin
21. Soll von uns die Montage vermittelt werden,
montiert ein örtlicher Betrieb oder erfolgt das in Eigenleistung?
Weitere
Fragen können sich jedoch ergeben bei besonderen Bedingungen
am Installationsort.
Bei allen ortsfesten Feuerstätten
(Heizungen mit Brenner und Abgasabführung mittels Schornstein,
über Dach oder durch die Außenwand) ist nach Erhalt unseres
Angebotes und vor der Bestellung immer der zuständige
Bezirksschornsteinfeger, ggf. auch der Versorger für Erdgas
oder Lieferant von
Flüssiggas/Tankgas
(Propan/Butan) bzw. Biogas zu konsultieren. Der zuständige
Bezirksschornsteinfeger, muß nach der
Inbetriebnahme ebenso zwingend die Anlage abnehmen und
jährlich inspizieren.
Auch jeder Öl- oder Gaskessel und jede Gastherme, die
Warmwasser zur Heizung bzw. zum Gebrauch bereitstellen, unterliegt diesem Gesetz.
Davon ausgenommen sind
Fernwärme- und rein elektrisch betriebene Heizungen.
Hier muß der Schornsteinfeger nicht zustimmen. |